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Abgestimmt mit JA

Stiftungsfinanzierungsgesetz (Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. Februar 2023 festgestellt, dass für die Finanzierung politischer Stiftungen eine gesonderte gesetzliche Grundlage notwendig ist.

Mit dem neuen Gesetz werden Maßstäbe dafür geschaffen, welche Stiftungen Förderungen erhalten und in welcher Höhe die Förderung erfolgen kann. Eine Förderung setzt unter anderem voraus, dass die politischen Stiftungen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und sie für den Gedanken der Völkerverständigung eintreten.

Ob und in welcher Höhe Gelder freigegeben werden, wurde bislang bei Haushaltsberatungen im Bundestag beschlossen. Zukünftig wird die Förderung von den jeweiligen mittelverwaltenden Ressorts bewilligt. Das Bundesinnenministerium prüft, ob eine politische Stiftung verfassungsfreundlich agiert und für Völkerverständigung eintritt.

Mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz wird die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Deshalb habe ich für den Gesetzentwurf gestimmt.

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Bärbel Bas, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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