Mit dem Gesetzentwurf soll die Justiz moderner, digitaler und bürgernäher werden. Für die Zivilgerichtsbarkeit und die Fachgerichtsbarkeiten (Verwaltungsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit) sollen mehr Videokonferenzen zum Einsatz kommen.
Zukünftig können Videoverhandlungen auch ohne Antrag eines Verfahrensbeteiligten angeordnet werden. Zudem können Verfahrensbeteiligte, je nach Eignung des Verfahrens, per Bild- und Tonübertragung an einer mündlichen Verhandlung oder einer Urteilsverkündung teilnehmen. Auch vollvirtuelle Videoverhandlungen sollen möglich sein, allerdings muss die Verhandlung öffentlich übertragen werden, damit die Öffentlichkeit die Verhandlung verfolgen kann.
Die Gesetzesänderungen tragen zu einer Verfahrensbeschleunigung bei und stärken die Rechte der Verfahrensbeteiligten. Deshalb habe ich für den Gesetzentwurf gestimmt.