Als Voraussetzung für den Entwurf für ein Nachtragshaushaltsgesetz für das Jahr 2023 wurde über die Feststellung einer Notlage nach Artikel 115 des Grundgesetzes abgestimmt. Das Gesetz sieht vor, dass im Fall von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen, die Schuldenbremse ausgesetzt werden kann.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Flutkatastrophe im Ahrtal haben auch 2023 starke humanitäre, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen und beeinträchtigen weiterhin die staatliche Finanzlage. Daher liegt auch für das Jahr 2023 eine außergewöhnliche Notsituation vor. Ich habe deshalb für die Beschlussempfehlung gestimmt.