Der Gesetzentwurf für ein Nachtragshaushaltsgesetz für 2023 schafft die Grundlage für zusätzliche Kreditermächtigungen in Höhe von 44,8 Milliarden Euro. Konkret wird damit die Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ für das Ahrtal sichergestellt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Haushaltsplanung schaffen wir somit Rechtssicherheit für diese bereits zugesagten Mittel.
Deshalb habe ich dem Gesetzentwurf zugestimmt.