Im Oktober hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in den Bundestag eingebracht. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Ausbau von Photovoltaik (PV) auf Dächern, an Gebäuden sowie auf Freiflächen zu erleichtern. Derzeit wird über das umfangreiche Paket noch im Ausschuss beraten. Da einige Maßnahmen des Pakets zeitkritisch sind, weil sie ansonsten teils sehr hohe Strafzahlungen für Anlagenbetreiber nach sich ziehen würden, sollen diese schon mit diesem Gesetzentwurf beschlossen werden.
Dieser Teilbeschluss sieht vor, die Frist zur Einrichtung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung für Windkraftanlagen um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern. Des Weiteren werden Strafzahlungen für Verstöße gegen die verpflichtende Direktvermarktung für Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 Kilowatt, die sonst ebenfalls ab dem 1. Januar 2024 anfallen würden, für sechs Monate ausgesetzt. Zudem werden Fristen für Windenergieanlagen um sechs Monate verlängert, weil diese oft aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht eingehalten werden können.
Ich habe für den Gesetzentwurf gestimmt.