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Abgestimmt mit JA

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (Gesetzentwurf der Bundesregierung)

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Diese gesellschaftliche Realität erkennen wir mit dieser Reform des Staatsangehörigkeitsrechts endlich an. Menschen, die schon lange hier leben, ihren Lebensmittelpunkt hier haben und die Werte unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung teilen, senden wir ein klares Zeichen: Ihr gehört zu uns, Ihr seid Teil der Gesellschaft, Ihr könnt künftig mitentscheiden und mitbestimmen.

Mehrstaatigkeit ist künftig generell möglich. Die Einbürgerung ist nach fünf statt bisher acht Jahren möglich, bei besonderen Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch, wenn die Eltern fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland sind und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben. Wer eingebürgert werden möchte, muss weiterhin grundsätzlich den Lebensunterhalt für sich selbst und die unterhaltspflichtigen Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen erbringen. Personen, die antisemitische, rassistische oder sonst menschenverachtende Straftaten begehen, bleiben von einer Einbürgerung ausgeschlossen. Auch Handlungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle können eine Einbürgerung ausschließen.

Ich habe für den Gesetzentwurf gestimmt.

Kontakt


Bärbel Bas, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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