Das Selbstbestimmungsgesetz löst das in großen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz von 1980 ab. So bauen wir staatliche Diskriminierung ab und halten verfassungs- und menschenrechtliche Vorgaben ein.
Durch die Reform können trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Menschen ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Somit müssen Betroffene keine Gerichtsverfahren mehr durchlaufen, auch Sachverständigengutachten sind nicht mehr notwendig. Das bisherige menschenunwürdige Verfahren schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf ab.
Ich habe deshalb für den Gesetzentwurf gestimmt.