Das Energiewirtschaftsgesetz schafft den Rechtsrahmen für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur. Bis 2032 soll ein sogenanntes Wasserstoff-Kernnetz aufgebaut werden. Das Kernnetz soll etwa große Industriezentren, Speicher und Kraftwerke erschließen und dient als Basis für den weiteren Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur.
Mit dieser Reform klären wir die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes: Konkret sollen die Investitions- und Betriebskosten vollständig über die Netzentgelte gedeckt werden. Um das anfängliche Wachstum der Wasserstoffwirtschaft nicht zu hemmen, sind die Netzentgelte zunächst gedeckelt. Bis 2055 sollen die Investitionskosten durch die Netzentgelte aber vollständig amortisiert sein.
Ich habe deshalb für den Gesetzentwurf gestimmt.