Mit dem Solarpaket wird der Ausbau von Photovoltaik (PV) auf Dächern, an Gebäuden und auf Freiflächen vorangetrieben. Vor allem für Privatpersonen wird die Nutzung von Solarenergie leichter, indem zahlreiche Hürden für die Genehmigung und die Installation von Dach- und Balkon-Solaranlagen beseitigt werden. Des Weiteren wird die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt, damit Solarstrom innerhalb eines Gebäudes leichter an Mieterinnen und Mieter oder Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer geliefert werden kann.
Auch im gewerblichen Bereich wird der Ausbau von PV-Anlagen erleichtert. Künftig sollen mehr Flächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten für die EEG-Förderung freigegeben werden. Parallel stärkt und fördert das Gesetz PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Agri-PV) sowie Parkplatz-PV-Anlagen, durch die Flächen besonders effizient genutzt werden können.
Neben Photovoltaik geht es in dem Gesetzentwurf auch um andere erneuerbare Energien. In Windenergie-Bestandsgebieten kann Windkraft künftig noch schneller ausgebaut werden. Zudem wird die bis Ende Juni befristete EU-Notfall-Verordnung um ein Jahr verlängert. Damit bleibt Planungssicherheit in der Branche erhalten. Diese Verordnung legt umweltrechtliche Erleichterungen in Windenergiegebieten fest, die sich für die Planung und den Bau von Windenergieanlagen als wertvoll erwiesen haben. Der Entwurf erleichtert zudem die Nutzung von Biogas und legt die Grundlage für einen künftig flexibleren und vielfältigeren Einsatz von Stromspeichern.
Ich habe dem Gesetzentwurf zugestimmt.