Die AfD-Fraktion fordert in diesem Antrag ein Verbotsverfahren gegen den Verein Muslim Interaktiv, in dem sie eine extremistische, radikal-islamistische Organisation sieht.
Klar ist: Organisationen, die unsere verfassungsmäßige Ordnung bekämpfen, sind in Deutschland verboten. Dies kann die Bundesregierung feststellen. Da die Vereinigungsfreiheit aber im Grundgesetz geschützt ist, gibt es für Verbote zu Recht hohe Hürden. Vereinsverbote müssen vor allem rechtssicher umgesetzt werden – dabei geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Ich habe für die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat gestimmt, den Antrag der AfD-Fraktion abzulehnen.