Vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, kommt es immer öfter zu sogenannten Gehsteigbelästigungen, bei denen radikale und ultrareligiöse Abtreibungsgegner Frauen bedrängen. Dieser Gesetzentwurf soll Schwangere und Fachpersonal effektiv schützen und bundesweit Rechtssicherheit im Umgang mit solchen Belästigungen schaffen.
Der Entwurf sieht vor, Gehsteigbelästigungen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Einrichtungen zu verbieten und Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro zu ahnden. Auch das Personal von Beratungsstellen und Einrichtungen soll vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Die SPD-Fraktion hat im parlamentarischen Verfahren durchgesetzt, dass Frauen sich nicht erst aktiv gegen Übergriffe wehren müssen, sondern auch eine Überrumpelung erfasst wird.
Zusätzlich soll die Bundesstatistik gemäß dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine jährliche Auswertung der Schwangerschaftsabbrüche in Praxen und Krankenhäusern auf regionaler Ebene ergänzt werden. Ziel ist es, die Übersicht über die regionale Versorgungslage zu verbessern, da bisher nur Daten auf Bundes- und Landesebene erfasst werden.
Ich habe dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt.