Abgestimmt mit JA
- Bärbel Bas privat
- Meine Themen
- Über mich
- Meine TOP-5
- Transparenz
- Einnahmen und Ausgaben (Steuerbescheide)
- Lobby-Gespräche
- Ich stimme für Sie...
Gesetzentwurf zur Krankenhausreform (Gesetzentwurf der Bundesregierung)
Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen ermöglicht eine bessere Behandlungsqualität bei weniger Bürokratie ermöglicht und sichert die flächendeckende Krankenhausversorgung besonders in ländlichen Regionen.
Krankenhäusern wird der wirtschaftliche Druck genommen, indem die Bedeutung von Fallpauschalen zurückgedrängt und eine Vorhaltevergütung eingeführt wird. Die Vorhaltevergütung – also eine Summe, die Kliniken allein für das Vorhalten von Leistungen erhalten – soll sicherstellen, dass bedarfsnotwendige Krankenhäuser unabhängig von der Leistungserbringung finanziell abgesichert sind. Leistungen der Krankenhäuser werden künftig in 65 neu definierte Leistungsgruppen eingeteilt, in deren Rahmen bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden müssen. Zugleich werden diese Leistungsgruppen als Kriterium für die Zuordnung der Vorhaltevergütung genutzt.
In den parlamentarischen Beratungen konnten wir in der SPD-Fraktion das Gesetz in wesentlichen Punkten verbessern. Wir haben durchgesetzt, dass sich auch die private Krankenversicherung an den Kosten des Umbaus der Krankenhauslandschaft beteiligen wird. Wenn sie sich nicht freiwillig beteiligt, wird die Beteiligung gesetzlich geregelt.
Zudem wird die Pflege gestärkt. Jedes Krankenhaus muss in Zukunft neben einer ständigen ärztlichen Leitung für die fachlich-medizinischen Belange auch eine Leitung für die pflegefachlichen Belange bereitstellen.
Auch die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung wird verbessert. Dazu werden spezialisierte Krankenhäuser dauerhaft für die ambulante Versorgung geöffnet.
Ich habe dem Gesetzentwurf zugestimmt.