Bei der Terrorismusbekämpfung brauchen die Behörden polizeiliche Befugnisse, die modern und sachgerecht sind und in die digitale Welt passen. Deshalb soll das BKA bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus und beim Schutz von Verfassungsorganen mit zeitgemäßen Befugnissen ausgestattet werden, ebenso die Bundespolizei u.a. beim Grenzschutz. Dazu gehört etwa die Befugnis, biometrische Daten wie z.B. Fotos mittels automatisierter technischer Verfahren mit Internetdaten (z.B. soziale Medien) abzugleichen. So sollen mutmaßliche Terroristen und Tatverdächtige identifiziert, lokalisiert und Zusammenhänge erkannt werden. Auch soll die automatisierte Datenanalyse für BKA und Bundespolizei erleichtert werden. Damit können die Behörden Informationen, die bereits im polizeilichen Informationssystem oder Informationsverbund vorhanden sind, besser, schneller und effizienter auswerten. In Zeiten von Digitalisierung und wachsender Datenmenge ist dies erforderlich. Der Bundesverfassungsschutz erhält für Finanzermittlungen im Bereich Terrorismus weitere Befugnisse.
Ich habe dem Gesetzentwurf zugestimmt. Mehreren Anträgen der AfD-Fraktion und der CDU/CSU-Fraktion zu diesem Gesetzentwurf habe ich nicht zugestimmt.