Der
Änderung des Bundesdatenschutz-gesetzes habe ich zu gestimmt. Mit dieser Modernisierung wird die Position der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in eine neue oberste Bundesbehörde mit Dienstsitz Bonn überführt. Damit soll die Bedeutung des Datenschutzes politisch und rechtlich unterstrichen werden. Der SPD-Fraktion ist es gelungen, die Beauftragte in ihrer Unabhängigkeit weiter zu stärken. Laut Regierungsentwurf sollten Zeugenaussagen, wenn sie den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berühren, von der Regierung genehmigt werden müssen. Das haben wir Sozialdemokraten in eine Konsultationspflicht umgewandelt, die die Letztentscheidung bei der BfDI lässt.
Den Änderungsantrag der Fraktion Die Bündnis 90/Grünen zum Bundesdatenschutzgesetz habe ich abgelehnt.