Ich habe der
Änderung des Grundgesetzes zur Aufhebung des so genannten Kooperationsverbots zugestimmt. Durch die Neufassung des Artikels 91b Absatz 1 des Grundgesetzes wird ein umfassenderes Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre in Fällen überregionaler Bedeutung ermöglicht - ohne die föderale Grundordnung zu berühren. Diese erweiterte Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich wird es insbesondere gestatten, auch Einrichtungen der Hochschulen langfristig zu fördern. Die nationalen und internationalen Perspektiven sollen durch die Möglichkeit einer gemeinsamen Grundfinanzierung der Hochschulen durch Bund und Länder gestärkt werden. Die SPD-Fraktion will diese neuen Spielräume nun entschlossen nutzen, um weitere Akzente bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses oder für die Fortsetzung der Exzellenzinitiative zu setzen.
Wir SPD-Bundestagsabgeordneten werden uns darüber hinaus auch weiterhin für die zusätzliche Aufhebung des Kooperationsverbots im schulischen Bildungsbereich einsetzen. Das war bis dato mit der Union nicht umzusetzen. Wir setzen darauf, dass sich mittelfristig die Erkenntnis durchsetzen wird, dass Kooperationen von Bund und Ländern nicht nur für die Hochschulen und die berufliche Bildung, sondern auch für Kitas, Schulen und Weiterbildung sinnvoll sein können.
Den zwei Änderungsanträgen von den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen habe ich nicht zugestimmt.