Am 17.10.2014 hat der Deutsche Bundestag die
Reform der Pflegeversicherung beschlossen. Das Pflegestärkungsgesetz selbst (Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches des Sozialgesetzbuches) wurde nicht namentlich abgestimmt. Sehr wohl aber je ein Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Alle vier Anträge, die unser Gesetz in der Substanz verändert hätten, habe ich abgelehnt.
Das Pflegestärkungsgesetz beinhaltet mehr und bessere Leistungen für Pflegebedürftige, an Demenz Erkrankte und Angehörige, stärkt die häusliche Pflege, verbessert die Betreuung in der stationären Pflege und verbessert die Situation von Menschen, die in der Pflege arbeiten. In einem zweiten Gesetz wird bis 2017 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt. Damit haben wir die erste Stufe der Reform der sozialen Pflegeversicherung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, in Kraft gesetzt.