Lebensversicherungsreformgesetz
Ich habe für das Lebensversicherungsreformgesetz gestimmt. Die Versicherten sollen sich auch in Zeiten anhaltend niedriger Kapitalmarktzinsen darauf verlassen können, dass sie die garantierten Leistungen erhalten. Die Neuregelung zu den Bewertungsreserven ist eingebettet in ein Maßnahmenpaket, bei dem Versicherungsunternehmen, Anteilseignern (Aktionären) und Versicherungsvertrieb ein angemessener Beitrag abverlangt wird. Gleichzeitig werden die Befugnisse und Kompetenzen der Aufsichtsbehörden gestärkt.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Leistungsfähigkeit von Lebensversicherungsunternehmen trotz der anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen langfristig gewahrt werden. Deshalb sind die Vorschriften zur Beteiligung an den Bewertungsreserven angepasst worden: Bewertungsreserven, die zur Erbringung der zugesagten Zinsgarantien für alle Versicherten benötigt werden, sollen der Versichertengemeinschaft verbleiben. Dies gilt nur für Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren. Die Regeln zur Beteiligung der ausscheidenden Versicherten an Bewertungsreserven aus Aktien und Immobilien werden nicht verändert.