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Abgestimmt mit JA

Staatsangehörigkeitsrecht

Ich habe für den Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes und gegen den Gesetzentwurf der Fraktion Die LINKE gestimmt. Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, müssen sich künftig nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden. Die von uns durchgesetzten Änderungen bei der Optionspflicht sind ein großer Schritt zu einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht. Wir beseitigen Ungerechtigkeiten, passen das Staatsangehörigkeitsrecht an die Lebensrealität der Jugendlichen an und fördern die Integration. 
Die bisherige Rechtslage sieht vor, dass in Deutschland geborene Kinder, deren ausländische Eltern sich als Inhaber eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes seit acht Jahren gewöhnlich in Deutschland aufhalten, neben der Staatsangehörigkeit der Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Bislang muss sich das Kind allerdings mit Eintritt der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der durch Abstammung erworbenen Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden (optieren). Diese „Optionspflicht“ entfällt künftig für Kinder, die in Deutschland aufgewachsen sind. Laut Gesetz ist in Deutschland "aufgewachsen", wer sich bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten oder sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat.

Kontakt


Bärbel Bas, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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