Einführung eines Mindestlohns
Selbstverständlich habe ich für die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns und gegen den Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE gestimmt. Mit dem Mindestlohn wird ein zentrales Wahlversprechen der SPD eingelöst: Ab dem 1. Januar 2015 bekommen über 3,7 Millionen Menschen einen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. Abweichungen sind bis Ende 2016 grundsätzlich nur möglich, wenn ein entsprechender Tarifvertrag dies vorsieht und dieser nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemein verbindlich erklärt wurde. Ab 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn dann flächendeckend in ganz Deutschland für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - und zwar ausnahmslos für alle Branchen.
Mit dem Tarifpaket wird zudem das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Branchen ausgeweitet. Damit sind künftig verbindliche Mindeststandards für alle in- und ausländischen Beschäftigten durchsetzbar. Außerdem wird die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert, indem das 50 %-Quorum abgeschafft wird. Um einen Tarifvertrag für allgemein verbindlich zu erklären, ist es also künftig nicht mehr notwendig, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 % der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Vielmehr reicht künftig ein konkret gefasstes öffentliches Interesse bei einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner aus.