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EEG-Reform
Ich habe für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gestimmt und die Änderungsanträge der Fraktion Die LINKE ablehnt. Die EEG-Reform schafft den europarechtskonformen Rahmen, um den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent zu steigern. Mit dem Gesetz erreichen wir mehr Kosteneffizienz, indem wir Überförderungen abbauen und die Einspeisevergütung für Neuanlagen absenken. In Zukunft konzentriert sich die Förderung stärker auf die kostengünstigsten Energieträger Windkraftanlagen an Land und Photovoltaik. Unter Berücksichtigung der Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission sieht die EEG-Novelle außerdem eine Lösung vor, die es stromintensiven Industrieunternehmen erlaubt, auch in Zukunft in Deutschland wettbewerbsfähig zu produzieren. Dieser Punkt lag mir mit Blick auf unseren Industriestandort Duisburg und die vielen Arbeitsplätze natürlich besonders am Herzen.
Darüber hinaus haben wir eine Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch beschlossen, die länderspezifische Mindestabstände zwischen Windrädern und Bebauung ermöglicht. Dies ist auf Initiative des Koalitionspartners in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen worden. Anwohnerschutz und Akzeptanz sind auch für die SPD wichtige Anliegen, sie dürfen aber nicht dazu führen, dass der Ausbau der Windenergie als wichtiger Beitrag zur Energiewende in einigen Bundesländern faktisch ausgeschlossen ist und Investitionsunsicherheit entsteht. Wir haben deshalb bei dieser Regelung durchgesetzt, dass sie befristet wird, damit Investoren nicht über einen längeren Zeitraum verunsichert werden. Die Landesregierungen müssen sich bis Ende 2015 entscheiden, ob sie von der ihnen eröffneten Möglichkeit Gebrauch machen.
Darüber hinaus haben wir eine Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch beschlossen, die länderspezifische Mindestabstände zwischen Windrädern und Bebauung ermöglicht. Dies ist auf Initiative des Koalitionspartners in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen worden. Anwohnerschutz und Akzeptanz sind auch für die SPD wichtige Anliegen, sie dürfen aber nicht dazu führen, dass der Ausbau der Windenergie als wichtiger Beitrag zur Energiewende in einigen Bundesländern faktisch ausgeschlossen ist und Investitionsunsicherheit entsteht. Wir haben deshalb bei dieser Regelung durchgesetzt, dass sie befristet wird, damit Investoren nicht über einen längeren Zeitraum verunsichert werden. Die Landesregierungen müssen sich bis Ende 2015 entscheiden, ob sie von der ihnen eröffneten Möglichkeit Gebrauch machen.