Minderheitenrechte im Bundestag
Ich habe für den Antrag von SPD und CDU/CSU gestimmt, die Oppositionsrechte im Bundestag zu stärken. Unsere parlamentarische Demokratie lebt vom Wettstreit zwischen Regierung und Opposition. Auch in Zeiten einer Großen Koalition muss das Mitwirkungs- und Kontrollrecht der Opposition deswegen gewährleistet sein. Mit unserem Antrag - dem neben SPD und Union auch die Grünen zugestimmt haben – gewährleisten wir, dass die Opposition auch in Zeiten einer Großen Koalition ihre Mitwirkungs- und Kontrollrechte wahrnehmen kann.
Der Antrag ändert die Geschäftsordnung des Bundestages und ermöglicht es der Opposition, trotz ihrer kleinen Zahl an Abgeordneten ihre Oppositionsrechte wahrzunehmen. Dazu gehören u.a. die Möglichkeit zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen, eine Ausweitung der Redezeit und mehr Geld für die Oppositionsfraktionen.