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Diätenerhöhung / Gesetz zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung
Ich habe für die Diätenerhöhung und das Gesetz zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung gestimmt.
Besonders der zweite Teil hat mir die Zustimmung erleichtert. Das Gesetz regelt eine für Deutschland schon fast peinliche rechtliche Grauzone neu: Die Abgeordnetenbestechung. Das wurde bereits in der letzten Wahlperiode versucht. Damals sind wir an Schwarz-Gelb gescheitert. Bislang ist in Deutschland nur der Kauf bzw. Verkauf der Abgeordnetenstimme bei Wahlen und Abstimmungen verboten. Dieser ist rechtlich nahezu unmöglich zu bewiesen. Alles andere bliebt straffrei. Unser Gesetz schafft endlich eine Grundlage, um auch andere Manipulationen bei Gesetzgebung und politischer Meinungsfindung ahnden zu können. Künftig wird bestraft, wer einem Mandatsträger einen ungerechtfertigten Vorteil als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass der Abgeordnete eine vom "Auftraggeber" gewünschte Handlung vornimmt beziehungsweise unterlässt. Umgekehrt trifft es den Abgeordneten, wenn er für solche Handlungen einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Mit Vorteilen sind materielle Vorteile genauso wie immaterielle Vorteile gemeint. Die Straftat kann mit bis Haft bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert werden.
Weil den Fraktionen des Deutschen Bundestages bewusst ist, wie sensibel das Thema der eigenen Bezahlung ist, wollten wir die Abgeordnetenentschädigung transparent und nachvollziehbar regeln. Alle Parteien des Deutschen Bundestages haben deswegen 2011 eine unabhängige wissenschaftliche Kommission eingesetzt. Wir beauftragten sie, Vorschläge für eine transparente, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes entsprechende Höhe der Abgeordnetendiäten und deren zukünftige Anpassung sowie für die Altersversorgung der Abgeordneten zu machen.
Die Kommission empfahl uns nach zweijähriger Beratung Anfang 2013, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten zu orientieren – die sog. Besoldungsgruppe R6. Dies entspricht einer bereits seit 1995 geltenden gesetzlichen Regelung, die wir aber in den letzten knapp 20 Jahren nicht umgesetzt haben. Mit dieser Orientierungsgröße erhalten Abgeordnete eine Entschädigung wie Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte. Dies entspricht der Größe eines Wahlkreises mit etwa 250 000 Einwohnern. Zu diesen Vorschlägen haben wir dann zusätzlich eine Anhörung mit Experten durchgeführt. Uns war wichtig, dass das Thema öffentlich intensiv diskutiert wird. Gegenüber der Orientierung der Diäten an R 6 gab es in der Anhörung keine Einwände. Nun konnte die besagte Kommission nur Empfehlungen abgeben. Als Bundestagsabgeordnete müssen wir selbst über unser Gehalt entscheiden. Dass die Abgeordneten über die Erhöhung ihrer Diäten entscheiden, geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück.
Für mich ist der Beruf der Abgeordneten ein Vollzeitjob. Meine 70-80 Stunden Woche als Parlamentarische Geschäftsführerin in Berlin und als engagierte Abgeordnete für meinen Wahlkreis Duisburg ist mit vielen Dienstreisen und Terminen verbunden. Ich gehe darüber hinaus ehrenamtlichen, unentgeltlichen Tätigkeiten nach. Nebeneinkünfte habe ich keine. Nicht nur als Sozialdemokratin, sondern auch aus meiner eigenen Berufserfahrung weiß ich natürlich: Wir verdienen auch jetzt schon gut. Uns geht es finanziell besser als vielen anderen Menschen. Es wird nur wenige Berufsgruppen geben, die eine solche Lohnsteigerung verzeichnen können. Deswegen haben meine Kolleginnen in der SPD-Bundestagsfraktion und ich uns unsere Entscheidung auch nicht einfach gemacht. Für mich entscheidend war aber, dass das Gesetz die Abgeordnetenentschädigung grundsätzlich neu regelt:
Zukünftig werden die Diäten jährlich angepasst. Die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung wird sich an der durchschnittlichen Einkommensentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer orientieren. Die Praxis der Vergangenheit, in welcher die Abgeordneten selbst frei über die Höhe der Diäten bestimmen konnten, ist somit vorbei. Wir passen zudem die Altersversorgung der Abgeordneten an. Auch für uns gelten zukünftig die Regelungen der Rente mit 67. Abgeordnete können die Altersversorgung im Alter von 63 Jahren nur noch mit Abschlägen in Anspruch nehmen. Des Weiteren wird der Höchstsatz der Altersversorgung von 67,5 auf 65 Prozent gesenkt. Fehlen Abgeordnete an einem Plenartag oder bei einer namentlichen Abstimmung, verdoppeln wir außerdem ihre Abzüge: Für das unentschuldigte Fehlen an einem Plenartag zahlen Abgeordnete künftig 200 statt 100 Euro, bei namentlichen Abstimmungen werden künftig 100 statt 50 Euro abgezogen.
Besonders der zweite Teil hat mir die Zustimmung erleichtert. Das Gesetz regelt eine für Deutschland schon fast peinliche rechtliche Grauzone neu: Die Abgeordnetenbestechung. Das wurde bereits in der letzten Wahlperiode versucht. Damals sind wir an Schwarz-Gelb gescheitert. Bislang ist in Deutschland nur der Kauf bzw. Verkauf der Abgeordnetenstimme bei Wahlen und Abstimmungen verboten. Dieser ist rechtlich nahezu unmöglich zu bewiesen. Alles andere bliebt straffrei. Unser Gesetz schafft endlich eine Grundlage, um auch andere Manipulationen bei Gesetzgebung und politischer Meinungsfindung ahnden zu können. Künftig wird bestraft, wer einem Mandatsträger einen ungerechtfertigten Vorteil als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass der Abgeordnete eine vom "Auftraggeber" gewünschte Handlung vornimmt beziehungsweise unterlässt. Umgekehrt trifft es den Abgeordneten, wenn er für solche Handlungen einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Mit Vorteilen sind materielle Vorteile genauso wie immaterielle Vorteile gemeint. Die Straftat kann mit bis Haft bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert werden.
Weil den Fraktionen des Deutschen Bundestages bewusst ist, wie sensibel das Thema der eigenen Bezahlung ist, wollten wir die Abgeordnetenentschädigung transparent und nachvollziehbar regeln. Alle Parteien des Deutschen Bundestages haben deswegen 2011 eine unabhängige wissenschaftliche Kommission eingesetzt. Wir beauftragten sie, Vorschläge für eine transparente, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes entsprechende Höhe der Abgeordnetendiäten und deren zukünftige Anpassung sowie für die Altersversorgung der Abgeordneten zu machen.
Die Kommission empfahl uns nach zweijähriger Beratung Anfang 2013, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten zu orientieren – die sog. Besoldungsgruppe R6. Dies entspricht einer bereits seit 1995 geltenden gesetzlichen Regelung, die wir aber in den letzten knapp 20 Jahren nicht umgesetzt haben. Mit dieser Orientierungsgröße erhalten Abgeordnete eine Entschädigung wie Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte. Dies entspricht der Größe eines Wahlkreises mit etwa 250 000 Einwohnern. Zu diesen Vorschlägen haben wir dann zusätzlich eine Anhörung mit Experten durchgeführt. Uns war wichtig, dass das Thema öffentlich intensiv diskutiert wird. Gegenüber der Orientierung der Diäten an R 6 gab es in der Anhörung keine Einwände. Nun konnte die besagte Kommission nur Empfehlungen abgeben. Als Bundestagsabgeordnete müssen wir selbst über unser Gehalt entscheiden. Dass die Abgeordneten über die Erhöhung ihrer Diäten entscheiden, geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück.
Für mich ist der Beruf der Abgeordneten ein Vollzeitjob. Meine 70-80 Stunden Woche als Parlamentarische Geschäftsführerin in Berlin und als engagierte Abgeordnete für meinen Wahlkreis Duisburg ist mit vielen Dienstreisen und Terminen verbunden. Ich gehe darüber hinaus ehrenamtlichen, unentgeltlichen Tätigkeiten nach. Nebeneinkünfte habe ich keine. Nicht nur als Sozialdemokratin, sondern auch aus meiner eigenen Berufserfahrung weiß ich natürlich: Wir verdienen auch jetzt schon gut. Uns geht es finanziell besser als vielen anderen Menschen. Es wird nur wenige Berufsgruppen geben, die eine solche Lohnsteigerung verzeichnen können. Deswegen haben meine Kolleginnen in der SPD-Bundestagsfraktion und ich uns unsere Entscheidung auch nicht einfach gemacht. Für mich entscheidend war aber, dass das Gesetz die Abgeordnetenentschädigung grundsätzlich neu regelt:
Zukünftig werden die Diäten jährlich angepasst. Die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung wird sich an der durchschnittlichen Einkommensentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer orientieren. Die Praxis der Vergangenheit, in welcher die Abgeordneten selbst frei über die Höhe der Diäten bestimmen konnten, ist somit vorbei. Wir passen zudem die Altersversorgung der Abgeordneten an. Auch für uns gelten zukünftig die Regelungen der Rente mit 67. Abgeordnete können die Altersversorgung im Alter von 63 Jahren nur noch mit Abschlägen in Anspruch nehmen. Des Weiteren wird der Höchstsatz der Altersversorgung von 67,5 auf 65 Prozent gesenkt. Fehlen Abgeordnete an einem Plenartag oder bei einer namentlichen Abstimmung, verdoppeln wir außerdem ihre Abzüge: Für das unentschuldigte Fehlen an einem Plenartag zahlen Abgeordnete künftig 200 statt 100 Euro, bei namentlichen Abstimmungen werden künftig 100 statt 50 Euro abgezogen.