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Abgestimmt mit JA

Gesetz zur Tarifeinheit

Ich hab dem Gesetz zur Tarifeinheit zugestimmt. Das Gesetz zur Tarifeinheit ist – nach Tarifpaket und Mindestlohn – ein weiterer wichtiger Schritt, um die Tarifautonomie zu stärken. Mit diesem Gesetz kommt der Deutsche Bundestag auch der Aufforderung der Sozialpartner nach, die nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2010 eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit gefordert haben. Das Gericht hatte den bis dahin geltenden Grundsatz „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ aufgehoben.

Das Tarifeinheitsgesetz schafft klare Regeln für den Fall, dass mehrere Gewerkschaften in einem Unternehmen konkurrieren (Tarifkollision). Hier gilt künftig der Tarifvertrag, der die größte Akzeptanz in der Belegschaft hat. Streikrecht und Koalitionsfreiheit werden durch das Gesetz nicht angetastet. Es gilt wie bisher: Ein Arbeitskampf muss verhältnismäßig bleiben. Und darüber entscheiden auch in Zukunft die Arbeitsgerichte. Das Entscheidende bei der Tarifeinheit ist: Mit ihr wirken wir einer Zersplitterung der Arbeitnehmervertretung entgegen. Und gleichzeitig schützen wir die Belange kleinerer Gewerkschaften durch besondere Verfahrensregeln.

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Bärbel Bas, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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