Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist innerhalb unserer Fraktion kontrovers und intensiv diskutiert worden. Ich habe dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Drucksachen
18/5088 und
18/6391) zugestimmt. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten konnten immerhin durchsetzen, dass das Gesetz nach 36 Monaten evaluiert wird und die Speicherung der Verkehrsdaten nur in äußerst engen Grenzen erfolgen darf. Konkret bedeutet dies: Inhalte dürfen nicht gespeichert, Bewegungsprofile nicht erstellt und Mails nicht erfasst werden. Die Daten müssen unmittelbar nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht werden, sonst muss der Provider eine Geldbuße zahlen. Gleichzeitig müssen die Anbieter die Daten schützen und auch für den Zugriff auf die Daten bestehen hohe Hürden: Ein Abruf darf nur bei einzeln aufgelisteten, besonders schweren Straftaten und nur nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter erfolgen. Und wenn Daten abgerufen werden, müssen die Betroffenen grundsätzlich darüber informiert werden. Außerdem wird ein neuer Straftatbestand der „Datenhehlerei“ geschaffen.