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Abgestimmt mit JA

Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung

Sterbebegleitung, Sterbehilfe und assistierter Suizid sind schwierige Themen. Sie werfen existenzielle Fragen zum Umgang mit Leben und Tod auf. Der Deutsche Bundestag hat diese Debatte mit dem angemessenen Maß an Würde, Respekt und Demut geführt. Am Ende einer fast dreistündigen Debatte hat sich eine Mehrheit von 360 (der 602) abgegebenen Stimmen im sog. Stimmzettelverfahren sowie mit Namentlicher Abstimmung für den Entwurf von meinen SPD-Kolleginnen Kerstin Griese, Eva Högl u.a. (Drucksachen 18/5373 und 18/6573) entschieden. Mit diesem Gesetz wird zukünftig die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt. Auch ich habe diesen Gesetzentwurf unterstützt, weil ich weder ein Totalverbot des assistierten Suizids noch eine unkalkulierbare Ausweitung verantworten möchte.



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