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Abgestimmt mit NEIN

Transparenz von Entgeltstrukturen

Mit dem Lohngerechtigkeitsgesetz hat die SPD einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz bei der Lohnverteilung geleistet. Erstmals ist es für Arbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer möglich, Benachteiligungen durch ungleiche Bezahlung aufzudecken – einem Problem, von dem insbesondere Frauen betroffen sind. Mit dem Gesetz sind wir unserem Ziel „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ und der Beseitigung des Gender Pay Gap wieder einen Schritt näher gekommen. Leider wissen wir auch, dass unser Koalitionspartner CDU/CSU in der Vergangenheit viele weitere wichtige Vorhaben der SPD massiv blockiert hat. Vor diesem Hintergrund ist das Lohngerechtigkeitsgesetz daher als voller Erfolg auf dem Weg zur vollständigen Gleichstellung zwischen Frauen und Männern zu werten.

Die beiden Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sahen ein Verbandsklagerecht und eine Änderung der Begrenzung der auskunftspflichtigen Betriebe vor. Die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern gilt es aber an verschiedenen Stellen anzupacken – das Lohngerechtigkeitsgesetz war daher nur eine von vielen Maßnahmen, die noch folgen sollen. Auch wir als SPD haben noch viele weitere Ideen und Vorschläge, mit denen wir in Zukunft die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern endgültig schließen wollen. Zum Beispiel mit einem verbindlichen Rückkehrrecht für Frauen nach einer familiär-bedingten Auszeit von Teilzeit zurück in die vorherige Arbeitszeit.

Daher habe ich mit meiner Stimme die beiden Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (18/11133, 18/11727, 18/11733 und 18/11756 sowie 18/11757) abgelehnt.

Kontakt


Bärbel Bas, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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