Der Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion sieht vor, die demokratische Volksrepublik Algerien, das Königreichs Marokko und die Tunesische Republik als sichere Herkunftsstaaten einzustufen und damit das BAMF zu entlasten und Verfahren zu beschleunigen. Ich bin mit meiner Ablehnung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat gefolgt. Eine erneute Ablehnung dieser Änderung durch den Bundesrat erscheint wahrscheinlich. Außerdem sind Maßnahmen der Bundesregierung geplant, welche umfassender gestaltet ist. Ziel dieser Maßnahmen sind es, Verfahren zu beschleunigen, sowie die Aufenthaltsdauer derer, die keine Schutzbedürftigkeit haben, zu regeln und nicht, die Anerkennungsquoten zu senken. Dazu soll ein Einwanderungsgesetz auf den Weg gebracht werden.