Mit diesem Antrag wollte die AfD-Fraktion die Bundesregierung auffordern, eine Überprüfung des europäischen Stickoxid-Grenzwertes für öffentliche Bereiche durchzuführen. Mit einem „Nein“ bin ich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefolgt. Es ist medizinisch nachgewiesen, dass eine Stickstoffbelastung zusammen mit einer Feinstaubbelastung dafür anfällige Menschen teils erheblichen Schaden zufügen kann. Eine sinnvolle Überprüfung muss so alle Luftschadstoffe und ihre Wechselwirkung betrachten und nicht nur, wie hier vorgesehen, einen Teil. Ich bin der Überzeugung, dass es richtig ist, die Menschen davor zu schützen und zwar auch mit der Einhaltung des Grenzwertes. Abgesehen davon, wäre eine Überprüfung auf EU-Ebene deutlich sinnvoller.