Die Fraktion der FDP legt dar, dass der Wolf seit dem Jahr 2000 wieder in Deutschland heimisch ist. Dadurch wird aus Sicht der Fraktion der FDP die hiesige Weidetierhaltung zunehmend erschwert. Den Vorschlag, den Wolf in das BJagdG als jagdbare Tierart aufzunehmen, lehnen wir ab. Diese Maßnahme würde am Schutzstatus des Wolfes nichts verändern. Wir haben stattdessen mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz mehr Rechtssicherheit für die Entnahme von sog. Problemwölfen geschaffen, denn dort, wo diese ausreichende Herdenschutzmaßnahmen überwinden würden, müsse deren Entnahme rechtssicher und schnell erfolgen können. Der Wolf bleibt weiterhin eine strenggeschützte Art. Ausnahmen von diesem Schutz müssen gut begründet sein, was mit der Überarbeitung des BNatSchG sichergestellt wird.