In mehreren Mitgliedstaaten der Union gibt es bereits Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern). Das reicht aus unserer Sicht nicht aus. Hinweisgeber sind nicht genug geschützt. Ein unzureichender Schutz in einem Mitgliedstaat dazu führt, dass Verstöße von Hinweisgebern eben nicht mehr gemeldet werden, obwohl auch die Interessen aller anderen Mitgliedstaaten betroffen sind und Verstöße gegen Umweltschutz, nukleare Sicherheit, Geldwäsche oder Finanzdienstleistungen nicht an nationalen Grenzen haltmachen. Daher haben wir den Antrag der AfD abgelehnt.