Die Verordnungsermächtigung für das Bundesgesundheitsministerium nach dem Infektionsschutzgesetz ist bis März 2021 befristet. Die Entwicklung seit März hat zwar gezeigt, dass das Parlament zu jedem Zeitpunkt arbeitsfähig war. Wir können nötige Beschlüsse in einem geordneten Verfahren im Bundestag treffen. Es ist derzeit aber zu früh, die auf Basis dieser Verordnungen erlassenen Regelungen aufzuheben, denn die Pandemie ist noch nicht vorbei.