Das Kohleausstiegsgesetz ist ein zentraler Baustein für die Energiewende in Deutschland. Wir schalten bis spätestens 2038 das letzte Kohlekraftwerk ab. Außerdem stellen wir sicher, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen neue Zukunftsperspektiven erhalten. Der Kohleausstieg kann nur erfolgreich sein, wenn damit neue Zukunftsperspektiven und Chancen für die Beschäftigten einhergehen. Grundlage für den Ausstieg aus der Kohle sind die Beschlüsse der Kohlekommission. Diese beinhalten gesamtgesellschaftliche Kompromisse, die sehr viele unterschiedliche Interessen einbinden. Den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnen wir ab. Er hätte zur Folge, dass wir in dieser Wahlperiode keinen Kohleausstieg im Konsens beschließen können.