Ziel des Gesetzentwurfes von Gesetzentwurf von FDP, Linksfraktion und Grünen ist die Ablösung der an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen. Sie schlagen dazu ein Grundsätzegesetz vor, in dem Grundsätze für die Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder festgesetzt werden sollen. In der Anhörung haben die Sachverständigen allerdings gefordert, diese Fragen mit denjenigen gemiensam zu beraten, die betroffen sind: mit den Kirchen und den Bundesländern, die das am Ende aus ihren Haushalten zu zahlen haben. Erst dann sollte eine Grundsätzegesetz verabschiedet werden.
Den Antrag habe ich daher abgelehnt.