Die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite bedeutet kein Ende der nötigen Präventions- und Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie. Notwendige Nachfolgeregelungen haben wir mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.
Ich habe daher gegen den Entschließungsantrag für das Fortbestehen der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gestimmt.