Der Antrag beinhaltet eine Regelung zur Kontrolle des Sondervermögens durch ein Gremium, sowie den Aufruf, das Sondervermögen nicht am Kreditmarkt aufzunehmen, sondern durch den Bundeshaushalt zu finanzieren. Dementsprechend würde es zu Einsparungen bei anderen notwendigen Investitionen kommen müssen.
Deswegen habe ich den Antrag zum Bundeswehrsondervermögensgesetz abgelehnt.