Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, durch den eine sichere Rechtsgrundlage für die Mittel im Jahre 2023 geschaffen werden soll, wurde vom Bundestag am 15. Dezember 2023 angenommen. Die Fraktion der AfD hat dazu einen Entschließungsantrag eingereicht.
Ich habe gegen den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion gestimmt. Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz schaffen wir stattdessen Rechtssicherheit für die Mittel, die 2023 zur Krisenbewältigung infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der Flutkatastrophe im Ahrtal eingesetzt werden.