Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hatte
die Bundeskanzlerin zu einer Regierungserklärung aufgefordert. Das Thema: Die Entscheidung der britischen Regierung, Beihilfen für den Bau eines neuen Atomkraftwerks zu gewähren. Dieses Anliegen habe ich abgelehnt.
Ich bin aber selbstverständlich auch weiterhin überzeugt, dass Atomenergienutzung mit Blick auf die mit ihr verbundenen unbeherrschbaren Risiken und Folgelasten weder zukunftsfähig noch verantwortbar ist. Zudem stellen Windenergie und Solarenergie kostengünstigere Energiegewinnungsmöglichkeiten dar. Aber die Entscheidung über die Energiegewinnung ist nach dem EU-Vertrag eine Entscheidung des jeweiligen Mitgliedstaates. Neueste Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom 1. Juli 2014 und 11. September 2014 zu nationalen Förderregimen für erneuerbare Energien bestätigen die Gestaltungshoheit des jeweiligen EU-Mitgliedstaates.
Wenn sich die britische Regierung für den Neubau von Atomkraftwerken entscheidet und die britischen Stromkundenbereit sind, Atomenergieförderungen von rund 11 Cent pro Kilowattstunde über 35 Jahre lang – samt staatlichem verbürgten Inflationsausgleich – zu zahlen, ist dies aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, liegt aber dennoch in der nationalen Rechtsetzungshoheit des britischen Parlaments.