Für eine Kennzeichnungspflicht von Gen-Honig
Ich habe gegen den Antrag der Grünen gestimmt, Gen-Honig zu kennzeichnen. Der Antrag der Grünen ist ein Schaufensterantrag: Er fordert die Bundesregierung auf, sich in den sog. Trilog-Verhandlungen – das sind Beratungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission – für die Kennzeichnungspflicht von Honig mit genverändertem Pollen einzusetzen. Diese Verhandlungen sind aber bereits abgeschlossen. Der Antrag berücksichtigt nicht den Verfahrensstand in der EU und selbst wenn wir ihm zugestimmt hätten, wäre er völlig wirkungslos geblieben. Darüber hinaus wäre er nicht sachgerecht gewesen: Im Vorfeld der Verhandlungen hatten sich die Institutionen – mit Zustimmung des europäischen Parlaments – darauf geeinigt, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil von Honig sind und eben keine Zutat. Deshalb greift hier auch nicht die Kennzeichnungspflicht, die der Antrag fordert. Diesem taktischen Manöver habe ich nicht zugestimmt.
Anstatt Spielchen unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes zu betreiben, arbeitet unsere Fraktion deswegen an einem eigenen Antrag für eine EU-weite Kennzeichnungspflicht für Erzeugnisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Mit diesem werden wir Transparenz und Schutz im Bereich der grünen Gentechnik durchsetzen - analog zu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Das bedeutet unter anderem: Eine EU-weite Kennzeichnungspflicht, klare Kriterien für die „Ohne-Gentechnik“-Kennzeichnung von Imkereiprodukten und einheitliche Regelungen für den Schutz von Imkereien vor Verunreinigung.