Abgestimmt mit NEIN
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Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, hier: Änderungsantrage von Bündnis 90/Die Grünen und Entschließungsantrag von der Fraktion Die Linke
Ich habe für den Gesetzesentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung und gegen die dazugehörigen Anträge der Oppositionsfraktionen gestimmt. Auch zu dieser Abstimmung habe ich eine Persönliche Erklärung abgegeben:
Ich werde dem Gesetzentwurf zustimmen, weil mit diesem Gesetz substantielle Verbesserungen für die Betroffenen geschaffen werden.
Mit einem Bleiberecht für langjährig Geduldete begegnen wir der langjährigen Praxis der Kettenduldung. Viele Geduldete bekommen nun endlich eine Perspektive in Deutschland. Voraussetzung für die Bleiberechtsregelung ist für Alleinstehende ein mindestens achtjähriger Voraufenthalt. Für Eltern minderjähriger Kinder reichen sechs Jahre. Dabei hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass die Betroffenen keine volle Lebensunterhaltssicherung nachweisen müssen, sondern nur eine überwiegende. Das betrifft insbesondere Antragsteller, die im Niedriglohnsektor tätig und auf aufstockende SGB II-Leistungen angewiesen sind. Ergänzend schaffen wir eine noch günstigere Regelung für Jugendliche und Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr. Hier reicht ein vierjähriger Voraufenthalt.
Außerdem wird eine Rechtsgrundlage für das Resettlement-Verfahren geschaffen, um besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus dem Ausland aufzunehmen. Sie werden beim Familiennachzug und dem schnelleren Zugang zur Niederlassungserlaubnis (unbefristetes Aufenthaltsrecht) nach nur drei Jahren mit Asylberechtigten und Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt und sind außerdem BAföG-berechtigt.
Wir geben jungen Asylbewerbern und Geduldeten ebenso wie deren Arbeitgebern Rechtssicherheit. Wir haben eine gesetzliche Klarstellung bewirkt, wonach die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung für Jugendliche und Heranwachsende ausdrücklich als Duldungsgrund gelten kann. Und für die Zeit danach gilt schon jetzt: Wer eine Ausbildung beendet, kann eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Wir stellen subsidiär Schutzberechtigte endlich beim Familiennachzug mit anderen anerkannten Flüchtlingen gleich. Und wir verbessern die aufenthaltsrechtliche Situation für Opfer von Menschenhandel.
Wir setzen bei der Inhaftierung in Dublinfällen eine europarechtliche Verpflichtung um: Nach der Verordnung müssen wir Anhaltspunkte für Fluchtgefahr auch für Rücküberstellungen nach der Dublin III-Verordnung gesetzlich bestimmen. Das tun wir mit dem Gesetzentwurf. In diesen Fällen reicht aber keine einfache Fluchtgefahr. Der Richter muss eine erhebliche Fluchtgefahr feststellen. Diese besonders hohe Hürde haben wir im Gesetzgebungsverfahren noch einmal ausdrücklich klargestellt.
Das Ausweisungsrecht wird neu geregelt. Das war wegen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichtes erforderlich. Das Gesetz war längst nicht mehr europarechtskonform. Auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurden die Ausweisungsgründe zwar teilweise verschärft. Zugleich werden aber Verbesserungen beim Ausweisungsschutz, u.a. für Minderjährige und Opfer von Menschenhandel, eingeführt. Zudem ist der Rechtsschutz verbessert: Die Abwägung zwischen Bleibe- und Ausweisungsinteresse ist künftig durch Gerichte in jedem Einzelfall voll überprüfbar.
Auch gibt es keine Ausweitung von Abschiebungshaft. Die Rechtsgrundlage bleibt unverändert. Mit fünf der sechs Anhaltspunkte (der sechste ist ein Auffangtatbestand) wird nur das ins Gesetz geschrieben, was die Rechtsprechung seit Jahren urteilt. Das ist keine Ausweitung gegenüber dem Ist-Zustand für die Betroffenen. Und die Neuregelung nennt nur Anhaltspunkte für Fluchtgefahr. Es gibt keinen Automatismus, jeder Einzelfall muss gewürdigt werden. Bei der Abschiebungshaft wollte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde der Betroffenen in Abschiebungshaftsachen abschaffen. Wir haben uns gegen diese Verschlechterung des Rechtsschutzes gewehrt. Stattdessen haben wir akzeptiert, dass die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde auch für die Behörde zugelassen wird.
Auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir bei den Sprachkenntnissen vor Einreise beim Ehegattennachzug die Aufnahme einer Härtefallregelung ins Gesetz akzeptiert. Wir hätten die Regelung lieber ganz abgeschafft. Das war aber gegenüber der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartungsgemäß nicht durchsetzbar. Zumindest können nun Härten im Einzelfall berücksichtigt werden.
Auch wenn wir einige Zugeständnisse an den Koalitionspartner machen mussten, werden mit diesem Gesetzentwurf humanitäre Verbesserungen eingeführt, die viele Menschenrechtsorganisationen seit Jahren fordern. Daher werde ich dem Gesetzentwurf zustimmen und die Änderungsanträge der Grünen sowie den Entschließungsantrag der Linken ablehnen.
Ich werde dem Gesetzentwurf zustimmen, weil mit diesem Gesetz substantielle Verbesserungen für die Betroffenen geschaffen werden.
Mit einem Bleiberecht für langjährig Geduldete begegnen wir der langjährigen Praxis der Kettenduldung. Viele Geduldete bekommen nun endlich eine Perspektive in Deutschland. Voraussetzung für die Bleiberechtsregelung ist für Alleinstehende ein mindestens achtjähriger Voraufenthalt. Für Eltern minderjähriger Kinder reichen sechs Jahre. Dabei hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass die Betroffenen keine volle Lebensunterhaltssicherung nachweisen müssen, sondern nur eine überwiegende. Das betrifft insbesondere Antragsteller, die im Niedriglohnsektor tätig und auf aufstockende SGB II-Leistungen angewiesen sind. Ergänzend schaffen wir eine noch günstigere Regelung für Jugendliche und Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr. Hier reicht ein vierjähriger Voraufenthalt.
Außerdem wird eine Rechtsgrundlage für das Resettlement-Verfahren geschaffen, um besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus dem Ausland aufzunehmen. Sie werden beim Familiennachzug und dem schnelleren Zugang zur Niederlassungserlaubnis (unbefristetes Aufenthaltsrecht) nach nur drei Jahren mit Asylberechtigten und Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt und sind außerdem BAföG-berechtigt.
Wir geben jungen Asylbewerbern und Geduldeten ebenso wie deren Arbeitgebern Rechtssicherheit. Wir haben eine gesetzliche Klarstellung bewirkt, wonach die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung für Jugendliche und Heranwachsende ausdrücklich als Duldungsgrund gelten kann. Und für die Zeit danach gilt schon jetzt: Wer eine Ausbildung beendet, kann eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Wir stellen subsidiär Schutzberechtigte endlich beim Familiennachzug mit anderen anerkannten Flüchtlingen gleich. Und wir verbessern die aufenthaltsrechtliche Situation für Opfer von Menschenhandel.
Wir setzen bei der Inhaftierung in Dublinfällen eine europarechtliche Verpflichtung um: Nach der Verordnung müssen wir Anhaltspunkte für Fluchtgefahr auch für Rücküberstellungen nach der Dublin III-Verordnung gesetzlich bestimmen. Das tun wir mit dem Gesetzentwurf. In diesen Fällen reicht aber keine einfache Fluchtgefahr. Der Richter muss eine erhebliche Fluchtgefahr feststellen. Diese besonders hohe Hürde haben wir im Gesetzgebungsverfahren noch einmal ausdrücklich klargestellt.
Das Ausweisungsrecht wird neu geregelt. Das war wegen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichtes erforderlich. Das Gesetz war längst nicht mehr europarechtskonform. Auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurden die Ausweisungsgründe zwar teilweise verschärft. Zugleich werden aber Verbesserungen beim Ausweisungsschutz, u.a. für Minderjährige und Opfer von Menschenhandel, eingeführt. Zudem ist der Rechtsschutz verbessert: Die Abwägung zwischen Bleibe- und Ausweisungsinteresse ist künftig durch Gerichte in jedem Einzelfall voll überprüfbar.
Auch gibt es keine Ausweitung von Abschiebungshaft. Die Rechtsgrundlage bleibt unverändert. Mit fünf der sechs Anhaltspunkte (der sechste ist ein Auffangtatbestand) wird nur das ins Gesetz geschrieben, was die Rechtsprechung seit Jahren urteilt. Das ist keine Ausweitung gegenüber dem Ist-Zustand für die Betroffenen. Und die Neuregelung nennt nur Anhaltspunkte für Fluchtgefahr. Es gibt keinen Automatismus, jeder Einzelfall muss gewürdigt werden. Bei der Abschiebungshaft wollte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde der Betroffenen in Abschiebungshaftsachen abschaffen. Wir haben uns gegen diese Verschlechterung des Rechtsschutzes gewehrt. Stattdessen haben wir akzeptiert, dass die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde auch für die Behörde zugelassen wird.
Auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir bei den Sprachkenntnissen vor Einreise beim Ehegattennachzug die Aufnahme einer Härtefallregelung ins Gesetz akzeptiert. Wir hätten die Regelung lieber ganz abgeschafft. Das war aber gegenüber der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartungsgemäß nicht durchsetzbar. Zumindest können nun Härten im Einzelfall berücksichtigt werden.
Auch wenn wir einige Zugeständnisse an den Koalitionspartner machen mussten, werden mit diesem Gesetzentwurf humanitäre Verbesserungen eingeführt, die viele Menschenrechtsorganisationen seit Jahren fordern. Daher werde ich dem Gesetzentwurf zustimmen und die Änderungsanträge der Grünen sowie den Entschließungsantrag der Linken ablehnen.