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Abgestimmt mit JA

Änderungsanträge zur 4. Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Bei der Debatte um die so genannte ""gruppennützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen"" wurde über drei verschiedene Änderungsanträge abgestimmt. Ich habe jedes Mal mit JA gestimmt. Das bedarf einer Erklärung. Im Gesetzentwurf des BMG zur Vierten Novelle des Arzneimittelgesetzes hatte Minister Gröhe vorgeschlagen, dass PatientInnen im einwilligungsfähigen Zustand in einer Patientenverfügung hinterlegen können, dass im Falle einer Demenzerkrankung neue Medikamente an ihnen getestet werden dürfen - auch wenn diese Tests für sie persönlich keinen Nutzen versprechen. Diesen ursprünglichen Entwurf hielt und halte ich für gefährlich – allein schon, weil einige Menschen - vielleicht aus Angst vor Manipulation - gar keine Patientenverfügung mehr geschrieben hätten. Gleichzeitig kann ich auch die ethischen Bedenken gut nachvollziehen. Wir haben nach langer Beratung im Plenum über drei Änderungsanträge abgestimmt und natürlich war die Abstimmung zu dieser Gewissensentscheidung freigegeben. Klar war und ist für mich: Jeder dieser Änderungsanträge beinhaltete einen besseren PatientInnenschutz als der ursprüngliche Gesetzentwurf.

1. Ulla Schmidt und andere MdB plädierten dafür, die ganze Regelung ersatzlos zu streichen. Damit wäre gruppennützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen PatientInnen auch weiterhin verboten. Dieser Umgang mit dem Thema wäre auch aus meiner Sicht am besten gewesen, deshalb habe ich diesem Antrag zugestimmt. Leider fand sich keine Mehrheit für den Antrag von Ulla Schmidt, darum kam der nächste Antrag zur Abstimmung:

2. Hilde Mattheis und andere MdB schlugen vor, gruppennützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen unter der Bedingung zu erlauben, dass der/die Erwachsene noch im Zustand der Einwilligungsfähigkeit die Bereitschaft zur späteren Teilnahme erklärt – und zwar ausdrücklich und nicht in Form einer Patientenverfügung. Ihnen geht es vor allem um Selbstbestimmung der PatientInnen. Erneut habe ich mit „Ja“ gestimmt, weil auch diese Regelung besser als der ursprüngliche Gesetzesentwurf von BM Gröhe war. Es fand sich aber erneut keine Mehrheit, deshalb wurde über den dritten Antrag abgestimmt. Da ich auf jeden Fall verhindern wollte, dass der ursprüngliche Entwurf zum Gesetz wird, habe ich zum dritten Mal das Kärtchen mit „Ja“ in die Urne gesteckt.

Zum Hintergrund: Dass die 4. AMG-Novelle in jedem Fall beschlossen werden würde, war zu dem Zeitpunkt klar. Der Deutsche Bundestag musste diverse Anpassungen vornehmen, die durch die EU-Verordnung Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln erforderlich geworden waren.

Der 3. und letzte Antrag von Prof. Dr. Karl Lauterbach und anderen MdB bekam schließlich eine Mehrheit. Der/die PatientIn muss im einwilligungsfähigen Zustand eine schriftliche Vollmacht vorbereiten. Zusätzlich muss vor einem konkreten Test noch der/die bevollmächtigte BetreuerIn zustimmen. Ich kann nicht sagen, dass ich mit dem Ergebnis hundertprozentig glücklich bin. Ich finde es aber vertretbar, dass durch diesen Kompromiss gruppennützige Forschung mit Erwachsenen möglich ist, sofern die Betroffenen dies nach umfassender ärztlicher Aufklärung im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ausdrücklich vorab gestatten und der/die rechtliche VertreterIn auf der Basis der Verfügung und nach umfassender ärztlicher Aufklärung in die konkrete klinische Prüfung einwilligt. Kinder, Jugendliche und von Geburt an geistig behinderte Menschen dürfen nach wie vor niemals zur gruppennützigen Forschung herangezogen werden.

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Bärbel Bas, MdB
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11011 Berlin

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