Ich bin der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE "Mieterinnen und Mieter besser schützen - Zweite Mietrechtsnovelle vorlegen" (Drucksachen
18/8863 und
18/9696) gefolgt. Damit habe ich den Antrag der LINKEN abgelehnt. Seit dem Regierungswechsel 2013 hat die Koalition die Mittel für den Wohnungsbau verdreifacht. Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen hat sich seitdem schon fast verdoppelt. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2016 ist die Zahl der genehmigten Wohnungen gegenüber dem Vorjahr noch einmal um 26 Prozent auf 215 000 Wohnungen gestiegen. Auch mit sozialem Mietrecht werden wir den Auswirkungen der Wohnungsnot begegnen. In dem Antrag der Fraktion DIE LINKE wird die Bundesregierung aufgefordert, den zweiten Teil der Mietrechtsreform unverzüglich zur Beratung vorzulegen - dazu braucht es aber keinen Bundestagsbeschluss.