Anpassung des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes
Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Drucksachen 18/5923, 18/6279 und 18/8911) stimme ich mit JA zu. Die Änderungen umfassen beispielsweise die Freistellung von Kleinstbetrieben von den Lohnsummenregelungen, die Abgrenzung des begünstigten vom nicht begünstigten Vermögen etc. Diese Änderungen waren nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden.