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Abgestimmt mit JA

Schutz der sexuellen Selbstbestimmung

„Nein heißt Nein!“ Lange hat die SPD dafür gekämpft, dass dieser Grundsatz gilt. Auch sexuelle Belästigung wird künftig generell unter Strafe gestellt, genauso wie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus Gruppen heraus. Den entsprechenden Gesetzesentwürfen der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung (Drucksachen 18/8210, 18/8626 und 18/9097) habe ich natürlich mit JA zugestimmt. In jedem Fall muss ein klares Nein ausreichen, der rechtliche Schutz für Sexualstrafopfer muss in Deutschland Standard sein.

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