Die vorgelegten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sehen Sonderregelungen für den Wolf vor, die aber in keiner Weise mit einer Absenkung des Schutzstandards für den Wolf und andere geschützte Arten einhergehen. Somit kann mehr Rechtssicherheit für die Entnahme von Problemwölfen geschaffen werden. Dort, wo Herdenschutzmaßnahmen von Wölfen überwunden werden, muss im Einzelfall eine Entnahme möglich sein. Durch die Verbesserung des Herdenschutzes und die vorgelegten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz schaffen wir die Voraussetzungen für ein harmonisches Zusammenleben von Wolf, Mensch und Nutztier.