Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beinhaltet die Pflicht bei Einreise nach Deutschland einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen, sowie eine Auskunftspflicht über den Impf- oder Genesenenstatus von Beschäftigten in bestimmten Einrichtungen. Um einer Verbreitung des Coronavirus über Grenzen hinweg entgegenzuwirken, ohne diese zu schließen, ist dies von Nöten. Ebenso müssen innerhalb Deutschlands weiter Risikogruppen, wie Kinder und Jugendliche, vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 geschützt werden. Um dies zu erreichen, ist es nötig, in Einrichtungen wie Schulen, Kitas und Altenpflegeheimen den Impfstatus der Beschäftigten abzufragen.
Ich habe den Einzelpunkten des Gesetzesentwurfs zugestimmt.