Im Koalitionsvertrag wurde ein Förderprogramm für den Wohnungsbau vereinbart, welches im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms die Treibhausgas-Emissionen beim Bau neuer Wohnungen und Häuser reduzieren soll. Es gilt als Nachfolgeprogramm für die im Januar ausgelaufene EH55-Neubauförderung. Im Januar kam es zu einem kurzfristigen Stopp der Gebäudeeffizienzförderung der KfW-Programme aufgrund einer hohen Anzahl an Anträgen, welche die Fördermittel bei weitem überstieg. Seit April ist es nun wieder möglich Anträge auf KfW-40-Förderung zu stellen. Vieles, was der Entschließungsantrag fordert, hat die Bundesregierung bereits festgelegt.
Ich habe für die Beschlussempfehlung des Ausschusses und somit für die Ablehnung des Entschließungsantrages gestimmt.