Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung wurde für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. In diesem Zusammenhang wurden zwei sogenannte Gruppenanträge von Abgeordneten zur Regelung der Suizidhilfe sowie dieser Entschließungsantrag zur Stärkung der Suizidprävention zur Abstimmung gestellt. Suizidprävention ist wichtig und erfordert gezielte Maßnahmen, wie die Enttabuisierung des Themas, niedrigschwellige Hilfsangebote und Methodenrestriktion. Der Antrag fordert daher die Bundesregierung auf, bis Januar 2024 ein Konzept zur Unterstützung bestehender Präventionsstrukturen vorzulegen und bis Juni 2024 einen Gesetzentwurf und eine Strategie für Suizidprävention zu entwickeln. Das Gesetz soll den Ausbau von Beratungs- und Hilfsangeboten, die Einrichtung eines bundesweiten Suizidpräventionsdienstes, Aufklärungs- und Informationskampagnen, gezielte Präventionsprojekte, die Verankerung der psychosozialen Notfallversorgung im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, Methodenrestriktion, Fort- und Weiterbildungsangebote sowie die Förderung der Suizidpräventionsforschung umfassen. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen und über die Umsetzung der Maßnahmen jährlich zu berichten.
Ich habe dem Antrag zugestimmt.