Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Abstimmung zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes beantragt. Mit dem Gesetzentwurf soll die Mehrwertsteuersenkung von 19 Prozent auf 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) beibehalten werden.
Der niedrigere Mehrwertsteuersatz wurde seit dem 1. Juni 2020 angewandt, um gastronomische Betriebe in der Corona-Pandemie finanziell zu entlasten. Fast ein halbes Jahr nach dem Auslaufen der letzten Corona-Schutzmaßnahmen können Restaurants, Cafés usw. nun wieder normal arbeiten. Auch hinsichtlich der engen Haushaltsplanung ist die Rücknahme der Entlastungmaßnahme angemessen.
Daher habe ich gegen den Antrag der CDU/CSU-Fraktion gestimmt.