Für die Neufassung der Rechtsgrundlagen der Nachrichtendienste wurden zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Über das erste Gesetz, das die Neugestaltung der Übermittlungsvorschriften behandelt, wurde namentlich abgestimmt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 28. September 2022 mitgeteilt, dass die bisherigen Vorgaben zur Übermittlung nachrichtendienstlich gewonnener Informationen teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es ist deshalb notwendig, neue rechtliche Grundlagen zu schaffen.
Dabei geht es um personenbezogene Daten, die von dem Bundesnachrichtendienst (BND) an unterschiedliche Stellen weitergeleitet werden. Der Gesetzentwurf schafft Rechtssicherheit und legt fest, bei welchen konkretisierten Gefahren der BND solche Daten an inländische Ermittlungsbehörden weiterleiten darf. Damit gelten für die Übermittlung strengere Vorgaben.
Weitere Änderungen zielen darauf ab, die Arbeit der Nachrichtendienste auch vor Verrat aus dem Inneren zu schützen. Ein mutmaßlicher Verratsfall hat gezeigt, dass die Eigensicherung der Dienste gestärkt werden muss. Mögliche Spionagetätigkeiten anderer Nachrichtendienste sollen durch Kontrollen frühzeitig erkannt werden.
Mit diesem ersten Teil einer umfassenden Reform wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, daher habe ich diesem Gesetzentwurf zugestimmt.