Vor 75 Jahren verabschiedeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie garantiert das Recht auf Leben, auf Freiheit und Sicherheit, die Gewissens-, Religions- und Meinungsfreiheit, das Verbot von Sklaverei und Folter oder auch das Recht auf Arbeit, Bildung und Gesundheit. Die Staaten der Weltgemeinschaft zogen damit die Lehre aus den Schrecken des Zweiten Weltkriegs und den Gräueltaten des Nationalsozialismus. Der heutige Internationale Tag der Menschenrechte soll uns daran erinnern, dass die Menschenrechte universell gültig und unteilbar sind. Und uns vor Augen führen, dass diese Rechte keine Selbstverständlichkeit sind, sondern immer wieder verteidigt werden müssen.
Insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen und gesellschaftlichen Veränderungen unserer Zeit – etwa der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie, des Klimawandels sowie des völkerrechtswidrigen Angriffes Russlands auf die Ukraine sowie der Zunahme von religiöser Intoleranz, Extremismus und Rassismus, Homophobie und Sexismus, aber auch von Antisemitismus, insbesondere nach dem Angriff der Hamas auf Israel – steht für mich fest: Wir müssen umso vehementer für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eintreten und uns solidarisch mit denjenigen erklären, die sich für diese unverzichtbaren Werte einsetzen - bei uns in Deutschland wie auch weltweit.
Die Menschenrechte aller Menschen in Deutschland zu achten und zu verwirklichen, ist eine dauerhafte Aufgabe unseres Staates. Dafür setze ich mich im Bundestag mit aller Kraft ein. Gemäß unserem Grundgesetz sind wir verpflichtet, regelmäßig menschenrechtliche Auswirkungen von Gesetzen zu überprüfen und gegebenenfalls politisch nachzusteuern. Eine Grundlage hierfür bietet der Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland, der seit 2016 jährlich dem Bundestag vorgelegt wird. Den aktuellen achten Bericht finden Sie unter: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsbericht2023.